3.3. 3.3.1. Mit Nachtrag zum Mietvertrag vom 14. April 2015 vereinbarten die C._____ AG und die Beklagte am 2. November 2016, dass die Beklagte ihre Mieträumlichkeiten mit einer Fläche von 191.15 m2 im 4. Obergeschoss der streitgegenständlichen Liegenschaft per 30. September 2016 abgibt und per 1. Oktober 2016 stattdessen das Mietobjekt im 6. Obergeschoss nord mit 88.00 m2 mietet (Klage Rz. 16; KB 4). 3.3.2. Am 24. November 2016 wurde der Abtausch der vorgenannten Büroräumlichkeiten rückwirkend bereits per 1. September 2016 festgelegt (KB 5).