1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird 1.1.) die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 255.35 nebst Zins zu 5 % seit dem 16. August 2022 zu bezahlen. 1.2.) der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ im Umfange von Fr. 255.35 zzgl. Zins zu 5 % seit 31. Januar 2023 beseitigt. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 928.10 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 928.10 direkt zu ersetzen.