6. Beseitigung des Rechtsvorschlags Die Klägerin verlangt in Rechtsbegehren Ziff. 2 die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung-Nr. B des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 8. Februar 2023 [KB 8]). Gemäss Art. 79 Abs. 1 SchKG kann ein Gläubiger, gegen dessen Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist, die Fortsetzung der Betreibung aufgrund eines rechtskräftigen Entscheids erwirken, der den Rechtsvorschlag ausdrücklich beseitigt.