Damit ist sie berechtigt und verpflichtet, die Rechte der vom Tarif erfassten Urheber und ausübenden Künstler und deren Vergütungsansprüche einzufordern und nötigenfalls durchzusetzen. Die eingeklagte Forderung wurde zwar seinerzeit an die B._____ abgetreten (KB 7), später aber wieder an die Klägerin rückzediert (KB 9); die Klägerin ist daher aktivlegitimiert.