7. 7.1. Mit Verfügung vom 17. November 2023 bestätigte der Präsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin eine Frist bis zum 29. November 2023 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 928.10. 7.2. Nach Eingang des Vorschusses stellte der Präsident der Beklagten mit Verfügung vom 28. November 2023 das Doppel der Klage samt Beilagen zu und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 24. Januar 2024.