Die Vertragsbeendigung führt zur Vertragsauflösung, das heisst zur Auflösung des Leiheverhältnisses. Dabei erlöschen im Wesentlichen die Überlassungspflicht des Verleihers sowie das damit korrelierende Gebrauchsrecht des Entlehners. Zugleich wird die Rückgabeverpflichtung des Entlehners fällig.26 Der Entlehner ist verpflichtet, dem Verleiher die Sache in demjenigen Zustand zurückzugeben, die sich aus dem ordnungsgemässen Gebrauch ergibt.