In Ziff. 5 Anhang 4 des Getränkelieferungsvertrags haben die Parteien vereinbart, dass ein allfälliger Restbetrag des Darlehens inkl. Zinsen nach erfolgter Kündigung innert 30 Tagen zur Rückzahlung fällig wird (KB 2). Das Kündigungsschreiben wurde dem Beklagten am 3. August 2023 zugestellt (vgl. KB 36). Die Rückzahlung des Darlehens wurde somit am 4. September 2023 fällig. Das ausstehende Darlehen inkl. Verzinsung zu 5 % bis 31. Juli 2023 beläuft sich unstreitig auf Fr. 118'189.15.