zur Rückzahlung des Darlehens überwiesen, sodass das ausstehende Darlehen inkl. Verzinsung zu 5 % bis 31. Juli 2023 Fr. 118'189.15 betrage. Von diesem Betrag mache die offene Verzinsung zu 5 % per 31. Juli 2023 Fr. 3'058.75 aus (Klage Rz. 45). Nach Einreichung der Klage vom 12. Oktober 2023 habe der Beklagte das Darlehen mit sieben Zahlungen à je Fr. 500.00, d.h. total Fr. 3'500.00, abbezahlt, so dass die offene Darlehensschuld noch Fr. 114'689.15 betrage. Auf diesem Betrag sei seit 5. September 2023 ein Verzugszins von 5 % geschuldet (Replik Rz. 4 und 82).