_ kann stattdessen für den Bereich Bier als pauschalen Schadenersatz 40 % des nicht erzielten Mindestumsatzes (kumulierter Mindestumsatz für die gesamte Vertragsdauer gemäss Ziff. 2.1 abzüglich effektiv getätigte Bezüge) verlangen, mindestens aber 40 % des nicht erzielten Umsatzes berechnet auf der Basis der effektiv getätigten Bezüge (seit Vertragsbeginn durchschnittlich erzielte Bezüge multipliziert mit der bei Vertragsbruch noch nicht abgelaufenen Vertragszeit)."