"6. Vertragsverletzung […] Der Schadenersatz wegen Nichterfüllung entspricht dem entgangenen Gewinn und berechnet sich auf der Basis der seit Vertragsbeginn durchschnittlich (bei voller Vertragserfüllung) bezogenen Getränkemenge. Die AA._____ kann stattdessen für den Bereich Bier als pauschalen Schadenersatz 40 % des nicht erzielten Mindestumsatzes (kumulierter Mindestumsatz für die gesamte Vertragsdauer gemäss Ziff.