2.1 der Vereinbarung abzüglich effektiv getätigter Bezüge) (Klage Rz. 61). Der Umsatz des Beklagten habe im ersten Vertragsjahr (1. Juli 2022 bis 1. Juli 2023) Fr. 57'250.12 betragen. Damit sei der vereinbarte (jährliche) Mindestumsatz um Fr. 8'449.88 unterschritten worden (Klage Rz. 25; KB 10). Gemäss ihrer Berechnung in KB 11 ergebe sich daraus eine Schadenersatzforderung in Höhe von Fr. 108'499.95 (Klage Rz. 62 f.).