5.5. Bestand und Höhe des Schadens 5.5.1. Parteibehauptungen 5.5.1.1. Klägerin Die Klägerin macht zusammengefasst geltend, gestützt auf Ziff. 6 des Getränkelieferungsvertrags könne sie 40 % des nicht erzielten Mindestumsatzes als pauschalen Schadenersatz geltend machen (kumulierter Mindestumsatz für die gesamte Vertragsdauer gemäss Ziff. 2.1 der Vereinbarung abzüglich effektiv getätigter Bezüge) (Klage Rz. 61).