4.5. Fazit Der Klägerin steht gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung von Fr. 21'925.65 zuzüglich 5 % Verzugszins seit 29. Juni 2023 zu. 5. Schadenersatz 5.1. Parteibehauptungen 5.1.1. Klägerin Die Klägerin macht zusammengefasst geltend, ihr stehe gegenüber dem Beklagten ein Schadenersatzanspruch zu, da dieser seine Vertragspflichten verletzt habe (Klage Rz. 61). Die Parteien hätten betreffend Bier