Der im Gesetz nicht speziell geregelte Sukzessivlieferungskauf ist ein einheitlicher Vertrag über der Gattung nach bestimmte Waren, bei dem die Lieferung in zeitlich aufeinanderfolgenden Raten zu erfolgen hat und jede einzelne Teilleistung gesondert zu bezahlen ist.8 Liegt ein Sukzessivlieferungsvertrag vor, braucht der Verkäufer später fällige Teilleistungen nicht zu erbringen, wenn der Käufer mit der Zahlung des Preises für erbrachte Teilleistungen im Verzug ist.9