(Sales Manager der Klägerin) habe den erhaltenen Betrag anschliessend auf das Konto der Klägerin einbezahlt (Klage Rz. 40; KB 20). Bis dato verbleibe eine Restanz von Fr. 21'925.65 aus jeweils fristgerecht erfolgten Getränkelieferungen. Die Zusammensetzung des erwähnten Betrages sei in der Offene-Posten-Liste vom 13. Juli 2023 zusammenfassend dargestellt (KB 21), die überdies in keiner Weise abgeändert worden sei, und ergebe sich im Einzelnen aus den jeweiligen Lieferscheinen und Rechnungen (Klage Rz. 40; Replik Rz. 29; KB 22 bis 29). Angebliche Fehlbuchungen und falsche Adressierungen seien nie erfolgt (Replik Rz. 29, 32, 47, 60, 66, 72, 75 und 79).