3.6. Ansprüche der Klägerin bei Vertragsverletzung Ziff. 6 des Getränkelieferungsvertrags räumt der Klägerin bei Vorliegen einer Vertragsverletzung des Beklagten und/oder der G._____ AG in Liquidation das Recht ein, die Erfüllung des Vertrags plus Schadenersatz zu verlangen oder stattdessen auf die Erfüllung zu verzichten und die Rückerstattung sämtlicher Leistungen sowie zusätzlich Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (KB 2).