3.4. Darlehen Im Gegenzug verpflichtete sich die Klägerin zur Gewährung eines Darlehens in Höhe von Fr. 140'000.00. Dieses ist zu 5 % p.a. zu verzinsen und innert maximal 10 Jahren durch jährliche Raten von mindestens Fr. 14'000.00 zu amortisieren. Zusätzlich ist im Rahmen eines Dauerauftrags ein Betrag von monatlich Fr. 500.00 zu entrichten, welcher der zusätzlichen Amortisation des Darlehens dient (Klage Rz. 32 f.; KB 2 Anhang 4). Ein Teil des Darlehens (Fr. 115'810.50) wurde dem Kläger in Form von Geld und ein anderer Teil (Fr. 24'189.50) in bezogenen Produkten (Lieferungen) ausbezahlt (Klage Rz. 32 f.; KB 14).