3.3. Getränkebezugsverpflichtung und Exklusivität Mit Unterzeichnung des Getränkelieferungsvertrags verpflichteten sich der Beklagte und die G._____ AG in Liquidation, in sämtlichen Lokalitäten des Betriebs "F._____" während einer Vertragsdauer von 10 Jahren Vertragsprodukte (wo vereinbart exklusiv) zu führen bzw. führen zu lassen, die Rechnungen für gelieferte Produkte und weitere Leistungen zu bezahlen und pro Vertragsjahr Biere im Umfang von mindestens Fr. 65'700.00 zu beziehen, insgesamt also im Umfang von mindestens Fr. 657'000.00 für die gesamte Vertragsdauer (Mindestumsatz) (KB 2 Ziff. 2.1).