Während sich der Beklagte und die G._____ AG in Liquidation solidarisch dazu verpflichtet haben, bestimmte Getränke der Klägerin zu einem jährlichen Mindestwert zu beziehen (vgl. KB 2 Ziff. 2.1), verpflichtete sich die Klägerin zur Gewährung eines Darlehens (vgl. KB 2 Anhang 4), umsatzbezogenen Rückvergütungen (vgl. KB 2 Anhang 1) sowie zur Gebrauchsüberlassung von vier Offenausschankanlagen (vgl. KB 2 Anhang 3 Ziff. 1.1 i.V.m. Anhang 2).