1.2. Keine anderweitige Rechtshängigkeit Der Beklagte macht geltend, die Klägerin habe ihre Forderungen gegenüber der G._____ AG in Liquidation beim Konkursamt T._____ nicht vorsorglich, sondern definitiv geltend gemacht. Die Klägerin mache aktuell dieselbe Forderung in verschiedenen Verfahren geltend und wolle sich mehrfach befriedigen. Es handle sich um eine doppelte Rechtshängigkeit (Klage Rz.