Es kommt daher einzig auf den Handelsregistereintrag dieser natürlichen Person – als Inhaber eines Einzelunternehmens – an.2 Die Frage nach dem Vorliegen eines Handelsregistereintrags eines Inhabers eines Einzelunternehmens ist zudem unabhängig davon zu beantworten, ob sich die Streitigkeit auf dieses Einzelunternehmen bezieht.3