1. Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen gegeben sind. 1.1. Zuständigkeit 1.1.1. Örtliche Zuständigkeit Ziff. 9 des streitgegenständlichen Getränkelieferungsvertrags (KB 2) enthält eine Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten der ordentlichen Gerichte am Sitz der Klägerin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung erfüllt die Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 2 ZPO. Da die Klägerin ihren Sitz in Z._____ hat, ist die örtliche Zuständigkeit der aargauischen Gerichte gegeben.