11. 11.1. Mit Verfügung vom 12. Juni 2024 wurde die Streitsache ans Handelsgericht überwiesen. Den Parteien wurde zudem Frist bis zum 20. Juni 2024 angesetzt, um dem Handelsgericht schriftlich mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten oder ihre Schlussvorträge schriftlich einreichen wollen. Stillschweigen innert Frist galt sowohl als Verzicht auf Durchführung einer Hauptverhandlung als auch auf die Einreichung schriftlicher Schlussvorträge. 11.2. Innert Frist beantragte keine der Parteien die Durchführung der Hauptverhandlung. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: