- unter Kosten und Entschädigungsfolgen – " Die Klägerin hielt im Wesentlichen an ihren Ausführungen in der Klage fest. Nach Einreichung der Klage vom 12. Oktober 2023 habe der Beklagte jedoch das ausstehende Darlehen mit insgesamt sieben Zahlungen à je Fr. 500.00, total Fr. 3'500.00, weiterhin abbezahlt, so dass die -6- Darlehensforderung noch Fr. 114'689.15 und der Gesamtbetrag noch Fr. 245'114.75 betragen würde (Replik Rz. 4). 10. Mit Duplik vom 7. Juni 2024 hielt der Beklagte an seinen Rechtsbegehren fest.