- unter Kosten und Entschädigungsfolgen – " Zur Begründung führte die Klägerin im Wesentlichen aus, der Beklagte schulde ihr aus QR._____ noch Fr. 21'925.65. Zudem habe der Beklagte den Getränkelieferungsvertrag in mehrfacher Hinsicht verletzt. Nachdem die Klägerin diesen Vertrag aufgrund der Vertragsverletzungen gekündigt habe, sei der Beklagte auch zur Rückzahlung des Darlehens sowie zur Rückgabe der geliehenen Offenausschankanlagen verpflichtet. -4- 6. 6.1. Mit Eingabe vom 5. Januar 2024 reichte der Beklagte eine beschränkte Klageantwort ein, mit folgenden prozessualen Anträgen: