b ZPO) sowie unter Androhung der Strafe wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung (Art. 292 StGB) zu verurteilen, innert 14 Tagen seit Rechtskraft des im vorliegenden Verfahren zu erwirkenden Entscheids sämtliche ihm geliehenen Einrichtungen, Mobilien und Gegenstände sowie andere Leistungen gemäss Anhang 2 der Getränkelieferungs- und Darlehensvereinbarung vom 24. Juni 2022, insbesondere die 2 Offenausschankanlagen (ohne Zapfsäulen der […]) mit 4 Hähnen sowie die 2 Offenausschankanlagen (ohne Zapfsäulen der […]) mit 6 Hähnen, der Klägerin herauszugeben.