6.6 GT 8 VII und Ziff. 6.7 GT 9 VII) sind die Berechnungen der Klägerin für ihre Forderungen aus dem Jahr 2022 korrekt und der Klägerin ist der eingeklagte Betrag von total Fr. 47.70 zuzusprechen. 5. Verzugszinsen 5.1. Die Klägerin verlangt zudem Verzugszinsen von 5 % auf Fr. 47.70 seit 25. November 2022.