223 ZPO), sowie, dass dem Entscheid die in der Klage behaupteten Tatsachenbehauptungen zugrunde gelegt würden, wenn diese nicht in der Klageantwort bestritten würden. Die Beklagte blieb auch innert der angesetzten Nachfrist mit der Antwort säumig. -4- 7. Mit Verfügung vom 24. März 2023 wurde die Streitsache an das Handelsgericht überwiesen. -5- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: