4. Vergütungsanspruch 4.1. Die Klägerin führte aus, mangels Rücksendung eines ausgefüllten Erhebungsformulars durch die Beklagte habe sie deren Fotokopiervergütung sowie deren betriebsinterne Netzwerkvergütung gestützt auf Ziff. 6 ff. und insbesondere Ziff. 8.3 GT 8 VII sowie Ziff. 8.3 GT 9 VII eingeschätzt. Da die Beklagte die Einschätzung nicht beanstandet habe, gelte die Einschätzung 4 Vgl. dazu auch SHK URG-GASSER (Fn. 2), Art. 20 N. 11. -7-