6. 6.1. Mit Verfügung vom 27. September 2023 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin eine Frist bis zum 18. Oktober 2023 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 921.00. 6.2. Nachdem die Klägerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, stellte der Vizepräsident der Beklagten mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 das Doppel der Klage samt Beilagen zu und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 6. November 2023.