3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibungs-Nr. [...] des Betreibungsamtes T._____ wird im Umfang von Fr. 482.55 zzgl. Zins zu 5 % seit 3. August 2022 beseitigt. 4. Die Gerichtskosten von Fr. 1'056.15 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in derselben Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 1'056.15 direkt zu ersetzen.