Für den Nutzungsort "F._____" (Coiffeursalon) schuldet die Beklagte der Klägerin für das Urheberrecht Audio-Nutzung für die Jahre 2021 und 2022 eine Monatspauschale von Fr. 14.40, abzüglich 5 % Rabatt, d.h. Fr. 13.68 bzw. Fr. 164.16 pro Jahr und für die verwandten Schutzrechte Audio-Nut- zung eine Monatspauschale von Fr. 4.80, abzüglich 5 % Rabatt, d.h. Fr. 4.56 bzw. Fr. 54.72 pro Jahr. Dies ergibt einen Jahresanspruch von Fr. 218.88, wie auch auf den Beiblättern zu den entsprechenden Rechnungen ausgewiesen (KB 4 und 6). Darauf ist gestützt auf Ziff. 11 GT 3a Mehrwertsteuer geschuldet.