7. 7.1. Mit Verfügung vom 11. September 2023 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin Frist an bis zum 25. September 2023 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 1'056.15. 7.2. Nachdem die Klägerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, verfügte der Vizepräsident am 27. September 2023 die Zustellung des Doppels der Klage mit den Beilagen an die Beklagte und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 17. Oktober 2023.