__ vornahm. Wo der Kläger die ihm vorgeworfenen Handlungen effektiv ausführte, wird auch seine Ehefrau nicht bezeugen können, zumal sie hierfür im fraglichen Zeitpunkt direkt neben dem Kläger hätte sein müssen, was nicht behauptet wurde. Seine eigene Parteibefragung beantragt der Kläger nicht. Das Handelsgericht ist demnach nicht im Sinne des Regelbeweismasses davon überzeugt, dass der Kläger die ihm vorgeworfenen Handlungen tatsächlich an seinem Wohnort im Kanton Aargau vornahm.