Auch die forum-non-con- veniens-Doktrin wurde vom Bundesgericht im Rahmen der Zuständigkeitsordnung des LugÜ verworfen.21 Schliesslich ist auch jene Ansicht der Beklagten zu verwerfen, wonach ein Schweizer Gericht vorliegend nicht über den in der Slowakischen Republik eingetretenen Schaden entscheiden könne. Der von ihr zitierte Entscheid des EuGH, C-441/13 vom 22. Januar 2015 (Hejduk vs. EnergieAgentur.