3.4. 3.4.1. Am 20. April 2023 reichte die Beklagte einen "Vorschlag für die Anordnung einer dringlichen Sofortmassnahme" beim Bezirksgericht Y._____ ein, mit welchem dem Kläger unter anderem unberechtigte Eingriffe in die " XXX"- Software zu untersagen seien (Antwort Rz. 15; AB 9).