3.2. Der Kläger entwickelte die Software "YYY" sowie mehrere Treiber im Rahmen der Programmbibliothek OpenSC, um den Einsatz der slowakischen elektronischen […] auch ohne den " XXX" zu ermöglichen (Klage, S. 1 f.). 3.3. Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 forderte die Beklagte den Kläger auf, unberechtigte Eingriffe in die " XXX"-Software zu unterlassen und die Folgen unberechtigter Eingriffe zu beseitigen (Antwort Rz. 14; AB 4).