__, zedierte Forderung von Suisa, Genossenschaft der Urheber der Verleger von Musik, 8038 Zürich" an (KB 7). Die Forderungsidentität zwischen der eingeklagten und der in Betreibung gesetzten Forderung gemäss Zahlungsbefehl vom 8. September 2022 ist damit gegeben. Nach der erfolgten Rückzession stimmen auch Gläubigerin und Schuldnerin mit den Parteien im vorliegenden Verfahren überein. Mit Gutheissung der Klage ist i.S.v. Art. 79 SchKG der entsprechende Rechtsvorschlag im Umfang des in Betreibung gesetzten Betrags von Fr. 227.20