3.2. Auf das Wahrnehmbarmachen von Sendungen sowie die Nutzung von Ton- und Tonbildträgern, insbesondere von Hintergrundmusik, ist der GT 3a anwendbar (KB 4). Für die Berechnung der Basisvergütung der Au- dio-Nutzungen (Fläche bis 1'000 m 2 und/oder bis zu 200 Amtslinien) beträgt der Ansatz gemäss Ziff. 5 GT 3a für die Urheberrechte Fr. 14.40 und Fr. 4.80 für die verwandten Schutzrechte pro Kalendermonat und Nutzungsort. Nach Ziff. 8.2. des GT 3a wird für Nutzer, welche die Vergütungen unter dem Tarif vor dem 1. Januar 2019 über die Billag AG bezahlt haben, ein Rabatt von 5 % auf die Vergütungen gewährt (KB 4). Zudem ist auf den geschuldeten Vergütungen Mehrwertsteuer geschuldet.