Ihr kommen folglich das Recht und die Pflicht zu, die Rechte der Urheber und der ausübenden Künstler im Sinne des Tarifs und deren Vergütungsansprüche einzufordern und nötigenfalls durchzusetzen. Die eingeklagte Forderung wurde zwar zeitweise an die C._____ abgetreten (KB 6), mittlerweile jedoch wieder an die Klägerin rückzediert (KB 8); die Klägerin ist daher aktivlegitimiert. Gemäss unbestritten gebliebener Behauptung der Klägerin hat die Beklagte der Billag AG ihre Nutzungen gemäss GT 3a angemeldet (Klage