10.2. Die Beklagte hat innert der ihr angesetzten Frist keine Duplik eingereicht. 11. 11.1. Mit Verfügung vom 17. Januar 2024 (beim Datum «18. Januar 2024» auf dem Deckblatt handelt es sich um einen Tippfehler) wurde die Streitsache an das Handelsgericht überwiesen. Den Parteien wurde zudem Frist bis zum 1. Februar 2024 angesetzt, um dem Handelsgericht schriftlich mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten oder ihre Schlussvorträge schriftlich einreichen wollen. Stillschweigen innert Frist galt sowohl als Verzicht auf Durchführung einer Hauptverhandlung als auch auf die Einreichung schriftlicher Schlussvorträge.