5. Mit E-Mail vom 24. Mai 2023 teilte die Beklagte der Klägerin die Schliessung ihres Salons mit (Replikbeilage [RB] 2). 6. Mit Klage vom 28. Juli 2023 an das Handelsgericht des Kantons Aargau (gleichentags elektronisch eingereicht) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 227.20 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 01.04.2022, zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa, Betreibungsamt Q._____ in Q._____, sei zu beseitigen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der beklagten Partei."