7.2.2.6. Zusätzliche Gipserarbeiten im Haus 1 (Treppenhaus, Lift und Oblichter) Die Klägerin unterlässt es, im Einzelnen darzulegen, zu welchen Arbeiten sie sich verpflichtet bzw. welche davon sie ausgeführt habe. Im Weiteren wird auch hier nicht behauptet, I._____ habe diesen Arbeiten neben J._____ zugestimmt.