Was zunächst die gemäss Werkvertrag angeblich geschuldeten Arbeiten angeht, so genügt es nicht, einfach mit elf Stichworten zu umschreiben, welche Arbeiten genau auszuführen gewesen wären. Zwar liegt der Offerte 62 GAUCH (Fn. 40), N. 538. 63 GAUCH (Fn. 40), N. 948. - 32 -