Am 18. Mai 2022 nahm L._____ erneut mit I._____ Kontakt auf. Diese teilte ihm lediglich mit, dass sie J._____ gesagt habe, er solle einen Werkvertrag ausstellen, worauf sich L._____ erfreut zeigte (KB 78). Dies ist ein weiteres Indiz, das aufzeigt, dass sämtliche Parteien auch damals nicht davon ausgingen, es sei bereits ein Vertrag geschlossen worden. Auch in der Folge wurde der Klägerin zwar mehrmals die Ausstellung eines schriftlichen Vertragsentwurfs in Aussicht gestellt. Indessen geschah dies unbestrittenermassen aber nie.