Ebenfalls unstrittig ist, dass I._____ L._____ von der Klägerin ausdrücklich auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat. Auch macht die Klägerin nicht geltend, sie habe je annehmen können (der nicht im Handelsregister eingetragene) M._____ verfüge bei der Generalunternehmerin über eine Zeichnungsberechtigung.