allfällige Stornopositionen – direkt zwischen der D. und der Beklagten abgerechnet worden. Die Klägerin hafte aber solidarisch mit der Beklagten (Klage Rz. 6; KB 4 ff.). Bis heute sei die Beklagte für Stornopositionen in der Höhe von Fr. 95'803.50 verantwortlich (Klage Rz. 10; KB 10b ff.). Da die Beklagte diesen Betrag der D. nicht bezahlt habe (Klage Rz. 12 f.), habe sich letztere bei der Klägerin schadlos gehalten (Klage Rz. 13; KB 14). Erst im Mai 2022 habe die Beklagte den Betrag von Fr. 40'032.55 bezahlt (Klage Rz. 15).