3. Forderung der Klägerin 3.1. Parteibehauptungen der Klägerin Die Klägerin behauptet, sie habe unter anderem für die D. als Versicherungsvermittlerin gearbeitet. Diesbezüglich sei die Beklagte als Untervermittlerin der Klägerin tätig gewesen. Bei erfolgreichem Vertragsabschluss seien Provisionszahlungen ausbezahlt worden. Werde eine bereits provisionierte Police später wieder aufgehoben, komme es zu einem Storno, wobei die Provision zurückzuzahlen sei.