4.6. Die Beklagte reichte darüber hinaus auch innert der ihr angesetzten Nachfrist keine Klageantwort ein. 5. Mit Verfügung vom 19. September 2023 wurde das Handelsgericht bestellt und die Streitsache an dieses überwiesen. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).