Das Handelsgericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 40'087.45 zuzüglich Zins zu 5 % auf Fr. 39'436.55 seit dem 9. März 2023 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts S. (Zahlungsbefehl vom 15. März 2023) wird im Umfang von Fr. 40'087.45 zuzüglich Zins zu 5 % auf Fr. 39'436.55 seit dem 9. März 2023 beseitigt. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 3'724.85 verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 2'000.00 direkt zu ersetzen.